Diese Website stellt das folgende Gesellschaft dar:
FALK IT Audit & Consulting GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Im Breitspiel 21
69126 Heidelberg
Telefon: + 49 (6221) 399-3070
E-Mail: info@falk-itcs.de
Internet: www.falk-itaudit.com
Aufsichtsbehörde:
Wirtschaftsprüferkammer (WPK), Rauchstraße 26, 10787 Berlin
Berufsrechtliche Regelungen:
Informationen zu diesen Regelungen finden Sie auf der Internetseite der Wirtschaftsprüferkammer ( https://www.wpk.de)
Die gesetzliche Berufsbezeichnung "Wirtschaftsprüfungsgesellschaft" wurde der FALK IT Audit & Consulting GmbH in der Bundesrepublik Deutschland (im Bundesland Baden-Württemberg) verliehen.
Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei der HDI Versicherung AG HDI Platz 1, 30659 Hannover.
Versichert sind Haftpflichtansprüche,
(1) die vor Gerichten dieser Länder geltend gemacht werden sowie (2) aus der Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts dieser Länder.
(1) aus betriebswirtschaftlicher Prüfungstätigkeit, wenn dem Auftrag zwischen dem Versicherungsnehmer und seinem Auftraggeber nur deutsches Recht zugrunde liegt,
(2) aus der geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen, die das Abgabenrecht dieser Länder betrifft, wenn dem Auftrag zwischen dem Versicherungsnehmer und seinem Auftraggeber nur deutsches Recht zugrunde liegt.
In beiden Fällen beschränkt sich die Versicherungsleistung auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme.
aus Tätigkeiten, die über Niederlassungen, Zweigniederlassungen oder weitere Beratungsstellen im Ausland ausgeübt werden und zwar maximal in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme. Räumlicher Geltungsbereich (AVB WSR 558) für die Tätigkeit als Steuerberater:
Versichert sind Haftpflichtansprüche,
(1) die vor Gerichten dieser Länder geltend gemacht werden sowie (2) aus der Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts dieser Länder.
Weltweit in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme für Haftpflichtansprüche aus der Verletzung oder Nichtbeachtung ausländischen Rechts, soweit sie bei der das Abgabenrecht dieser Staaten betreffenden geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen entstanden sind und dem Auftrag nur deutsches Recht zugrunde liegt.
Die Leistungspflicht des Versicherers ist in diesen Fällen auf das Vierfache der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme beschränkt. Ist die vereinbarte Vertragsdeckungssumme geringer als der vierfache Betrag der Mindestversicherungssumme, ist die Leistungspflicht des Versicherers in den genannten Fällen auf die Vertragsdeckungssumme beschränkt.
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche, welche aus Tätigkeiten geltend gemacht werden, die über Niederlassungen, Zweigniederlassungen oder weitere Beratungsstellen im Ausland ausgeübt werden, soweit diese nicht durch besondere Vereinbarung eingeschlossen sind.
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